STRAFRECHT · HANSESTADT STRALSUND · FACHANWALTSCHAFT
Anwalt Strafrecht Stralsund.
Akte vor Aussage.
Eine Ladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl. Die Weichen fallen früh, oft vor dem ersten Gerichtstermin. Fachanwältin Barbara Lüdtke führt Mandate durch Ermittlungen, Hauptverhandlung und Rechtsmittel.
FACHANWALTSCHAFT · QUALIFIKATIONEN
seit 2000
Fachanwältin
für Strafrecht
seit 1996
AG Strafrecht
im DAV
seit 1996
Zugelassen in
Stralsund
Pflichtvert.
Anspruch auf
Beiordnung
24 h
Termin bei
akuten Fristen
WAS AUF DEM SPIEL STEHT
Ein Strafverfahren beginnt leise und kostet Existenzen.
Beruf, Führerschein, Gewerbeerlaubnis, Freiheit. Wer zu spät reagiert, verschenkt die Phase, in der Verteidigung am meisten bewegt.
Die ersten Tage nach Kenntnis des Vorwurfs bestimmen, welche Verteidigungslinie später überhaupt noch trägt.
LEISTUNGEN
Drei Stadien. Eine Verteidigung.
01
Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht, Schweigerecht, Begleitung zur Vernehmung, Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme, Haftbefehl und Haftprüfung.
02
Hauptverhandlung
Einspruch gegen Strafbefehl, Verteidigung vor Amts- und Landgericht, Beweisanträge, Zeugenbefragung, Absprachen, Strafzumessung.
03
Rechtsmittel
Berufung, Revision, Beschwerde, Strafvollstreckung, Rehabilitierung nach Freispruch.
METHODE
„Strafverteidigung entscheidet sich nicht in der Hauptverhandlung, sondern in der Akte."
Lesen, prüfen, schweigen, bevor irgendetwas protokolliert wird.
DREI VORTEILE
Was diese Verteidigung trägt.
Akte zuerst, immer.
Keine Mandatsannahme ohne vollständige Akteneinsicht. Sie wissen vor jeder Einlassung, was vorliegt, und keine Verteidigungslinie wird vor der Akte festgelegt.
24 Stunden bei Fristen.
Strafbefehl, Haftbefehl, Durchsuchung. Bei akuten Fristen Termin binnen 24 Stunden. Telefonisch erreichbar, auch außerhalb der Sprechzeiten.
Dreißig Jahre am Standort.
Zugelassen 1996, Fachanwältin für Strafrecht seit 2000. Bekannt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Region Mecklenburg-Vorpommern.
§ 136 StPO
„Der Beschuldigte wird darauf hingewiesen, dass es ihm freisteht, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen."
DREI GRUNDSÄTZE
Was jedes Mandat trägt.
I.
Akte vor Aussage.
Keine Einlassung ohne vollständige Akteneinsicht und ohne geprüfte Verteidigungslinie.
II.
Frist vor Taktik.
Zwei Wochen beim Strafbefehl, eine Woche bei der Berufung. Fristen zuerst.
III.
Mandant vor Publikum.
Verteidigung erfolgt im Verfahren, nicht in der Öffentlichkeit. Diskretion ist Teil des Mandats.
HÄUFIGE FRAGEN
Was vor dem ersten Gespräch oft wichtig ist.
Was tun nach Durchsuchungsbeschluss?
Einspruch gegen Strafbefehl: wie schnell?
Pflichtverteidigung: wann Anspruch?
Was kostet die Verteidigung?
Verteidigung in U-Haft-Fällen?
KONTAKT · HANSESTADT STRALSUND
Erstgespräch zur Lage und zur nächsten Frist.
30 Minuten, vertraulich. Telefon 03831 303500 oder info@mv-anwalt.de. Jungfernstieg 13, Stralsund.
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