STRAFRECHT · HANSESTADT STRALSUND · FACHANWALTSCHAFT

Anwalt Strafrecht Stralsund.
Akte vor Aussage.

Eine Ladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl. Die Weichen fallen früh, oft vor dem ersten Gerichtstermin. Fachanwältin Barbara Lüdtke führt Mandate durch Ermittlungen, Hauptverhandlung und Rechtsmittel.

FACHANWALTSCHAFT · QUALIFIKATIONEN

seit 2000

Fachanwältin
für Strafrecht

seit 1996

AG Strafrecht
im DAV

seit 1996

Zugelassen in
Stralsund

Pflichtvert.

Anspruch auf
Beiordnung

24 h

Termin bei
akuten Fristen

Rechtsanwältin Barbara Lüdtke bei der Akteneinsicht , Fachanwältin für Strafrecht in Stralsund
Akteneinsicht · Hansestadt Stralsund

WAS AUF DEM SPIEL STEHT

Ein Strafverfahren beginnt leise und kostet Existenzen.

Beruf, Führerschein, Gewerbeerlaubnis, Freiheit. Wer zu spät reagiert, verschenkt die Phase, in der Verteidigung am meisten bewegt.

Die ersten Tage nach Kenntnis des Vorwurfs bestimmen, welche Verteidigungslinie später überhaupt noch trägt.

LEISTUNGEN

Drei Stadien. Eine Verteidigung.

01

Ermittlungsverfahren

Akteneinsicht, Schweigerecht, Begleitung zur Vernehmung, Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme, Haftbefehl und Haftprüfung.

02

Hauptverhandlung

Einspruch gegen Strafbefehl, Verteidigung vor Amts- und Landgericht, Beweisanträge, Zeugenbefragung, Absprachen, Strafzumessung.

03

Rechtsmittel

Berufung, Revision, Beschwerde, Strafvollstreckung, Rehabilitierung nach Freispruch.

METHODE

„Strafverteidigung entscheidet sich nicht in der Hauptverhandlung, sondern in der Akte."

Lesen, prüfen, schweigen, bevor irgendetwas protokolliert wird.

DREI VORTEILE

Was diese Verteidigung trägt.

Akte zuerst, immer.

Keine Mandatsannahme ohne vollständige Akteneinsicht. Sie wissen vor jeder Einlassung, was vorliegt, und keine Verteidigungslinie wird vor der Akte festgelegt.

24 Stunden bei Fristen.

Strafbefehl, Haftbefehl, Durchsuchung. Bei akuten Fristen Termin binnen 24 Stunden. Telefonisch erreichbar, auch außerhalb der Sprechzeiten.

Dreißig Jahre am Standort.

Zugelassen 1996, Fachanwältin für Strafrecht seit 2000. Bekannt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Region Mecklenburg-Vorpommern.

§ 136 StPO

„Der Beschuldigte wird darauf hingewiesen, dass es ihm freisteht, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen."

DREI GRUNDSÄTZE

Was jedes Mandat trägt.

I.

Akte vor Aussage.

Keine Einlassung ohne vollständige Akteneinsicht und ohne geprüfte Verteidigungslinie.

II.

Frist vor Taktik.

Zwei Wochen beim Strafbefehl, eine Woche bei der Berufung. Fristen zuerst.

III.

Mandant vor Publikum.

Verteidigung erfolgt im Verfahren, nicht in der Öffentlichkeit. Diskretion ist Teil des Mandats.

HÄUFIGE FRAGEN

Was vor dem ersten Gespräch oft wichtig ist.

Was tun nach Durchsuchungsbeschluss?
Beschluss entgegennehmen, Widerspruch erklären, nicht aussagen, keine Geräte entsperren. Direkt danach anwaltlich melden, damit Akteneinsicht beantragt werden kann.
Einspruch gegen Strafbefehl: wie schnell?
Zwei Wochen ab Zustellung. Ohne fristgerechten Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
Pflichtverteidigung: wann Anspruch?
Bei Verbrechen, Untersuchungshaft, Haftbefehl, schwerer Sachlage. Die Beiordnung wird anwaltlich beantragt.
Was kostet die Verteidigung?
Abrechnung nach RVG oder Honorarvereinbarung. Kosten vor Mandatsannahme transparent, schriftlich festgehalten.
Verteidigung in U-Haft-Fällen?
Haftbesuch, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Antrag auf Außervollzugsetzung gegen Auflagen.

KONTAKT · HANSESTADT STRALSUND

Erstgespräch zur Lage und zur nächsten Frist.

30 Minuten, vertraulich. Telefon 03831 303500 oder info@mv-anwalt.de. Jungfernstieg 13, Stralsund.

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