STRAFVERTEIDIGUNG  ·  10. April 2026  ·  8 Minuten Lesezeit

Durchsuchungsbeschluss.
Und jetzt?

Die ersten sechzig Minuten nach einer Hausdurchsuchung entscheiden ueber den Verlauf des gesamten Verfahrens. Wer unvorbereitet reagiert, macht Fehler, die spaeter schwer zu korrigieren sind. Dieser Beitrag erklaert, was Sie sofort tun sollten — und was besser nicht.

Dr. Friedrich Stoermer

Fachanwalt fuer Strafrecht  ·  Partner

Seit 22 Jahren verteidigt Dr. Stoermer Mandanten in Wirtschaftsstrafverfahren, Steuerstrafsachen und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

INHALT

Alles im Ueberblick

I.   Was bei einer Durchsuchung passiert
II.   Ihre Rechte als Betroffener
III.   Die ersten 60 Minuten
IV.   Zeitplanung und Fristen im Ermittlungsverfahren
V.   Typische Fehler
VI.   Das Verfahren nach der Durchsuchung

01

Was bei einer Durchsuchung passiert

Eine Durchsuchung ist der schaerfste Eingriff, den die Ermittlungsbehoerden im Wirtschaftsstrafrecht anordnen koennen. Sie kommt frueh morgens, ohne Vorwarnung, und betrifft oft sowohl Geschaefts- als auch Privatraeume. Beamte sichern Datentraeger, Akten und Kommunikationsgeraete.

In unserer Kanzlei uebernehmen wir die Verteidigung ab der ersten Minute. Wir sind innerhalb von 60 Minuten vor Ort, begleiten die Durchsuchung und schuetzen Ihre Rechte — bevor irreparable Fehler passieren.

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Die ersten sechzig Minuten entscheiden. Wer schweigt und anruft, gewinnt Zeit. Wer redet, verliert sie.

— DR. STOERMER, FACHANWALT FUER STRAFRECHT

KERNAUSSAGE

Die drei wichtigsten Sofortmassnahmen

01

Schweigen. Kein Wort zu Ermittlern — weder muendlich noch schriftlich.

02

Anwalt rufen. Sofort den Strafverteidiger kontaktieren.

03

Protokollieren. Alles dokumentieren, was die Beamten mitnehmen.

Ihre Rechte als Betroffener.

WAS SIE DUERFEN

Schweigen. Ihren Anwalt anrufen. Durchsuchungsbeschluss lesen. Beschlagnahmeprotokoll verlangen. Widerspruch gegen Beschlagnahme einlegen. Zeugen benennen.

WAS SIE NICHT MUESSEN

Aussagen machen. Passwörter nennen. Raeume oeffnen, die nicht im Beschluss stehen. Unterlagen herausgeben, die nicht beschlagnahmt werden duerfen (Verteidigungskorrespondenz).

02

Die ersten 60 Minuten — Schritt fuer Schritt

Rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an. Sagen Sie nichts zu den Ermittlern. Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss — er definiert, welche Raeume und Gegenstaende durchsucht werden duerfen. Verlangen Sie ein Protokoll aller beschlagnahmten Gegenstaende. Dokumentieren Sie den Ablauf mit Fotos oder Notizen.

WICHTIG

Aussageverweigerung ist Ihr Recht, nicht Ihre Pflicht

Sie haben als Beschuldigter das uneingeschraenkte Recht zu schweigen (§136 Abs. 1 StPO). Dieses Recht gilt jederzeit und ohne Begruendung. Nutzung des Schweigerechts darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Verlangen Sie in jedem Fall anwaltlichen Beistand.

FALLBEISPIEL

Wie fruehe Verteidigung eine Anklage verhinderte

14

Monate bis zur Einstellung des Verfahrens.

Ein Geschaeftsfuehrer eines mittelstaendischen Handelsunternehmens wurde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durchsucht. Drei Datentraeger und saemtliche Steuerunterlagen der letzten fuenf Jahre wurden beschlagnahmt.

Wir uebernahmen die Verteidigung am Tag der Durchsuchung. Durch sofortige Akteneinsicht und strukturierte Stellungnahme konnten wir die Staatsanwaltschaft davon ueberzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Das Verfahren wurde nach 14 Monaten eingestellt.

03

Das Verfahren nach der Durchsuchung

Nach der Durchsuchung folgt die Auswertungsphase. Die Staatsanwaltschaft prueft die sichergestellten Unterlagen und Daten. Dieser Prozess kann Monate dauern. In dieser Zeit ist aktive Verteidigungsarbeit entscheidend: Akteneinsicht, Stellungnahme, Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft. Ziel ist die Verfahrenseinstellung oder ein moeglichst mildes Ergebnis.

UEBER DEN AUTOR

Peter Marcinek

Fachanwalt fuer Strafrecht mit 22 Jahren Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Spezialisiert auf Durchsuchungen, Beschlagnahmen und die Verteidigung in komplexen Ermittlungsverfahren.

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Sie haben einen Durchsuchungsbeschluss erhalten?

Sprechen Sie mit uns. Sofort, diskret, vertraulich.

CHECKLISTE

Was Sie nach einer Durchsuchung brauchen

01

Durchsuchungsbeschluss. Kopie verlangen und gruendlich lesen.

02

Beschlagnahmeprotokoll. Liste aller mitgenommenen Gegenstaende.

03

Gedaechtnisprotokoll. Ablauf der Durchsuchung dokumentieren.

04

Kontaktdaten Verteidiger. Erreichbarkeit rund um die Uhr.

ABLAUF

Vier Phasen
nach der Durchsuchung.

01

Soforthilfe

Tag 1 — Schweigen, Anwalt rufen, Beschlagnahmeprotokoll sichern.

02

Akteneinsicht

Woche 2-4 — Akteneinsicht beantragen, Beweislage analysieren.

03

Stellungnahme

Monat 2-6 — Verteidigungsschrift verfassen, mit Staatsanwalt verhandeln.

04

Verfahrensabschluss

Monat 6-18 — Einstellung, Deal oder Hauptverhandlung.

04

Zeitplanung und Fristen

Nach der Durchsuchung haben Sie Anspruch auf Akteneinsicht (§147 StPO). Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Ein Einspruch gegen die Beschlagnahme muss innerhalb einer Woche eingelegt werden. Je frueher der Verteidiger eingeschaltet wird, desto besser sind die Chancen auf Verfahrenseinstellung.

Wir bewerten Ihre Situation kostenfrei

In einem vertraulichen Erstgespraech analysieren wir Ihre Situation, pruefen den Durchsuchungsbeschluss und geben konkrete Handlungsempfehlungen — diskret und unverbindlich.

05

Typische Fehler bei Durchsuchungen

Aussagen gegenueber Ermittlern ohne Anwalt. Freiwillige Herausgabe von Unterlagen ausserhalb des Beschlusses. Loeschung von Daten waehrend oder nach der Durchsuchung. Kontaktaufnahme mit Mitbeschuldigten. Unterschaetzung des Verfahrens — "das klaert sich schon".

Was Sie tun sollten —
und was wir uebernehmen.

SIE SCHÜTZEN SICH

Schweigen. Anwalt rufen. Durchsuchungsbeschluss lesen. Beschlagnahmeprotokoll verlangen. Mitarbeiter informieren. Keine Unterlagen vernichten.

WIR UEBERNEHMEN

Sofortige Anwesenheit vor Ort. Begleitung der Durchsuchung. Akteneinsicht. Stellungnahme. Verhandlung mit Staatsanwaltschaft. Vertretung in der Hauptverhandlung.

Ohne Verteidiger.
Mit Verteidiger.

OHNE VERTEIDIGER

Unbedachte Aussagen. Freiwillige Herausgabe. Keine Akteneinsicht. Langes Ermittlungsverfahren. Anklageerhebung. Oeffentliche Hauptverhandlung.

MIT VERTEIDIGER

Schweigepflicht gewahrt. Rechte durchgesetzt. Fruehe Akteneinsicht. Strukturierte Stellungnahme. Haeufig Verfahrenseinstellung. Keine oeffentliche Verhandlung.

06

Durchsuchung vs. Beschlagnahme — der Unterschied

Eine Durchsuchung (§102 ff. StPO) ist das Betreten und Durchsuchen von Raeumen. Eine Beschlagnahme (§94 ff. StPO) ist die Sicherstellung von Beweismitteln. Beides erfordert grundsaetzlich einen richterlichen Beschluss — ausser bei Gefahr im Verzug. Sie koennen gegen beides Widerspruch einlegen. Der Verteidiger kann Beweisverwertungsverbote geltend machen, wenn die Massnahme rechtswidrig war.

RECHTLICHER RAHMEN

Die gesetzlichen Grundlagen von Durchsuchung und Beschlagnahme

Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind in §§94-111 StPO geregelt. Der Richtervorbehalt (§105 Abs. 1 StPO) ist verfassungsrechtlich garantiert. Ausnahmen bei Gefahr im Verzug sind eng auszulegen (BVerfG 2 BvR 1444/00). Die Verteidigungskorrespondenz ist beschlagnahmefrei (§97 StPO). Das Schweigerecht folgt aus §136 Abs. 1 StPO und Art. 6 EMRK.

QUELLEN

[1] Strafprozessordnung (StPO), §§ 94–111, 136
[2] Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1444/00
[3] EMRK Art. 6 — Recht auf faires Verfahren
[4] BGH StV 2012, 449 — Zur Reichweite des Schweigerechts

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